Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen für Zunftangehörige
Zu welchen Anlässe darf ich eine Begleitung mitnehmen?
Unterstützt mich die Gesellschaft zu Schuhmachern finanziell?
Um weitere Informationen zu erhalten, loggen Sie sich in den geschützten Bereich ein oder melden Sie sich beim Obmann (obmann@schuhmachern.ch).
Wie kann ich mich bei der Zunft engagieren?
Für alle andern Engagements bei den Schuhmachern dürfen Sie sich gerne beim Obmann melden (obmann@schuhmachern.ch).
Ich bin umgezogen/mein Zivilstand hat sich geändert. Wo muss ich mich melden?
Kann ich ein Buch von der Schuhmachern-Bibliothek ausleihen?
Wie kann ich als Gesellschaftsangehörige:r mein Zunftgeld beantragen?
- Volljährig
- Gelübde abgelegt
- Wohnsitz in der Schweiz
- Bankverbindung in der Schweiz
- Jeweiliger Beschluss des Grossen Botts für die Auszahlung eines Zunftgeldes
Ihr Antrag zur Auszahlung Ihres Zunftgeldes können Sie elektronisch im geschützten Bereich oder mittels mit dem Frühlings-Zunftbrief verschickten Zunftgeldformular stellen. Wenn Sie nicht meh über das Formular verfügen, melden Sie sich bitte beim Seckelmeister, Konrad Meyer (seckelmeister@schuhmachern.ch).
Wie kann ich mich als Gesellschaftsangehörige:r zu Anlässen anmelden?
- Elektronische Anmeldung: Loggen Sie sich in den geschützten Bereich ein (hierzu benötigt es eine einmalige Registrierung) und klicken Sie im geschützten Bereich auf „Anmeldung Anlässe“. Dort sind sämtliche Anlässe ersichtlich, zu welchen Sie sich elektronisch anmelden können (samt Anmeldemöglichkeit). Zudem sind bei den Anlässen (Registerkarte „Anlässe“) jeweils alle Anmeldeformulare ersichtlich, sobald Sie sich eingeloggt haben.
- Auf dem postalischen Weg/per E-Mail: Sie erhalten auch immer eine schriftliche Einladung mit Anmeldeformular oder der Aufforderung, sich per E-Mail anzumelden.
Bei Fragen zu Anlässen dürfen Sie sich jederzeit beim Stubenmeister Marcel Held melden (stubenmeister@schuhmachern.ch).
Kann ich das Zunfthaus mieten?
Ich möchte einen Beitrag für den Zunftbrief schreiben. Wie kann ich vorgehen?
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Schicken Sie Fotos mit einer hohen Auflösung (Achtung: Beim Versand über WhatsApp verlieren Fotos an Qualität)
- Bitte benennen Sie Ihre Fotos mit einem Titel.
- Je nach Platzverhältnissen können nicht alle Ihre Fotos berücksichtigt werden.
- Bitte schicken Sie Ihre Fotos separat und nicht integriert im Beitrag (Microsoft Word).
Ich habe Fragen zum Thema Sozialhilfe. An wen kann ich mich wenden?
Grundsätzlich ist die Almosnerin für alle Gesellschaftsangehörigen da, die in irgendeiner Form aufgrund Ihrer Lebenssituation Hilfe oder Unterstützung benötigen. Sie sucht mit Ihnen zusammen eine Lösung oder beantwortet Ihre Fragen zu den persönlichen Finanzen, zur Arbeitslosigkeit, Gesundheits- und Suchtproblemen, Beziehungs-, Betreuungs- und Erziehungsthemen, Sozialversicherungen, Vorsorgeaufträge, aber auch ganz alltäglichen Bedürfnissen, wie Hilfe bei Behördengängen oder -korrespondenz.
- Schicken Sie Fotos mit einer hohen Auflösung (Achtung: Beim Versand über WhatsApp verlieren Fotos an Qualität)
- Bitte benennen Sie Ihre Fotos mit einem Titel.
- Je nach Platzverhältnissen können nicht alle Ihre Fotos berücksichtigt werden.
- Bitte schicken Sie Ihre Fotos separat und nicht integriert im Beitrag (Microsoft Word).
Fragen zur Einbürgerung
Wie werde ich Gesellschaftsangehörige:r?
Voraussetzung um bei der Gesellschaft zu Schuhmachern aufgenommen zu werden ist die Einburgerung bei der Burgergemeinde Bern. Im Umkehrschluss müssen Sie, wenn Sie das Burgerrecht beantragen möchten, nicht zwingend auch das Gesuch um eine Aufnahme bei einer Gesellschaft oder Zunft beantragen.
Ihr Gesuch um Zusicherung des Burgerrechts können sie mit dem amtlichen Formular bei der Burgerkanzlei und (gegebenenfalls) bei der Gesellschaft/Zunft einreichen.
Für den Erwerb des Burgerrechts sind die Voraussetzungen folgende:
- Enge Verbundenheit mit Bern und eine Übereinstimmung mit den Zielen der Burgergemeinde
- Guter Leumund
- Handlungsfähigkeit, wenn sie fehlt, bedarf es der Zustimmung der Inhaber der elterlichen Sorge oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Für den Erwerb des Burgerrechts und der Aufnahme bei den Schuhmachern ist je eine Einkaufssumme zu entrichten.
Bei Fragen zum Verfahren oder allgemein zur Aufnahme bei den Schuhmachern melden Sie sich unter info@schuhmachern.ch. Wir geben gerne Auskunft.
Was ist eine erleichterte Einburgerung?
Was sind die Vorteile, die man als Burger:in hat?
Da die Burgergemeinde als Aufgabe hat, für das Sozial- und Vormundschaftswesen ihrer Angehörigen aufzukommen, werden allfällige Sozialbeiträge von der Gesellschaft zu Schuhmachern entrichtet und zuständig für den Kinder- und Erwachsenenschutz ist die burgerliche KESB.
Als Burger:in bzw. Gesellschaftsangehörige der Schuhmachern kommen Sie in den Genuss von diversen (Zunft-)Anlässen.