Services

Kulturförderung

Die Gesellschaft zu Schuhmachern unterstützt und fördert seit Jahren Kulturschaffende und ihre Projekte finanziell. Damit Ihr Gesuch zur Kulturförderung geprüft werden kann, bitten wir Sie, das folgende Webformular vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen. Bitte beachten Sie zudem die Vergabungsrichtlinien:

  • Das Gesuch muss einen eindeutigen Bezug zu der Stadt Bern aufweisen.
  • Vergabungen können nur alle 2 Jahre gewährt werden.

Die Gesuche werden in der Regel innerhalb von 6-8 Wochen geprüft. Anschliessend werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Bei Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung: vergabungen@schuhmachern.ch.

Bitte beachten Sie, dass das Budget für Vergabungen für das aktuelle Jahr 2024 ausgeschöpft ist. Anträge für eine Kulturförderung können Sie ab dem 01.01.2025 wieder stellen.

Unterstützt werden…

Kulturelle Projekte

  • Vermittlung von Kulturgut
  • Erforschung und Vermittlung Bernischer Kultur und Geschichte
  • Aktivitäten von zeitgenössischen Kulturschaffenden, mit deutlichem Bern-Bezug

Soziale Projekte

  • Projekte im sozialen und sozio-kulturellen Bereich
  • Aktionen einer Institution, einem Organisationsgremium oder Einzelpersonen mit einem deutlichen Bezug zur Gesellschaft zu Schuhmachern, zur Burgergemeinde Bern oder zu Bern
  • Projekte, deren Nutzniesser einen deutlichen Bezug zur Burgergemeinde Bern und/oder zur Stadt Bern haben

Nicht unterstützt werden…

  • Gesuche, die mit einem nicht vollständig ausgefüllten Formular eingereicht werden
  • Projekte, die vor dem Beschluss zur Unterstützung durch die Gesellschaft zu Schuhmachern realisiert wurden
  • Projekte, die kein realistisches Finanzierungskonzept beinhalten und andere Unterstützungsquellen sowie Eigenleistungen nicht ausweisen
  • Beiträge für Lohn- und Betriebskosten, resp. Projekte mit unverhältnismässig hohem Administrativaufwand
  • Projekte in Zusammenhang mit Diplom- und Abschlussarbeiten
  • Projekte mit kommerziellem Charakter und breite Sammelaktionen
  • Projekte ausserhalb des Kantons Bern und im Ausland

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen für Zunftangehörige

Zu welchen Anlässe darf ich eine Begleitung mitnehmen?

Grundsätzlich dürfen an Anlässen die Gesellschaftsangehörigen der Schuhmachern teilnehmen. Als Gesellschaftsangehörige:r dürfen Sie an die Stöcklifuer sowie ans Zunftfest auch Ihr:e Partner:in als Begleitung mitnehmen (auch wenn diese:r nicht Gesellschaftsangehörige:r ist). Für den Zunftmarsch gilt dieselbe Regelung, wobei hier natürlich Ihre gesamte Familie  willkommen ist (auch unabhängig davon, ob Gesellschaftsangehörige oder nicht).

Unterstützt mich die Gesellschaft zu Schuhmachern finanziell?

Als Gesellschaftsangehörige:r der Schuhmachern können Sie ein Stipendium für eine Aus-/Weiterbildung beantragen.

Um weitere Informationen zu erhalten, loggen Sie sich in den geschützten Bereich ein oder melden Sie sich beim Obmann (obmann@schuhmachern.ch).

Wie kann ich mich bei der Zunft engagieren?

Die Gesellschaft zu Schuhmachern ist stets dankbar um ein paar helfende Hände bei Ausflügen und Anlässen. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich beim Stubenmeister (stubenmeister@schuhmachern.ch).

Für alle andern Engagements bei den Schuhmachern dürfen Sie sich gerne beim Obmann melden (obmann@schuhmachern.ch).

Ich bin umgezogen/mein Zivilstand hat sich geändert. Wo muss ich mich melden?

Gesellschaftsangehörige sind verpflichtet, Adress- und Zivilstandsänderungen dem Stubenmeister melden. Im geschützten Bereich finden Sie ein dafür vorgesehenes Formular. Gerne dürfen Sie Ihre Änderungen auch per E-Mail zuschicken an: stubenschreiber@schuhmachern.ch

Kann ich ein Buch von der Schuhmachern-Bibliothek ausleihen?

Die Gesellschaft zu Schuhmachern verfügt über eine Bibliothek mit Büchern mit Bezug zu Bern. Im geschützten Bereich oder von Beatrice Held (beatrice.held@schuhmachern.ch) erhalten Sie eine Liste mit allen verfügbaren Büchern. Als Gesellschaftsangehörige:r dürfen Sie Bücher ausleihen.

Wie kann ich als Gesellschaftsangehörige:r mein Zunftgeld beantragen?

Wenn Sie als Gesellschaftsangehörige:r folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Zunftgeld jeweils bis zu einer bestimmten Frist beantragen:

  • Volljährig
  • Gelübde abgelegt
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Bankverbindung in der Schweiz
  • Jeweiliger Beschluss des Grossen Botts für die Auszahlung eines Zunftgeldes

Ihr Antrag zur Auszahlung Ihres Zunftgeldes können Sie elektronisch im geschützten Bereich oder mittels mit dem Frühlings-Zunftbrief verschickten Zunftgeldformular stellen. Wenn Sie nicht meh über das Formular verfügen, melden Sie sich bitte beim Seckelmeister, Konrad Meyer (seckelmeister@schuhmachern.ch).

Wie kann ich mich als Gesellschaftsangehörige:r zu Anlässen anmelden?

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich für Anlässe anzumelden:

  • Elektronische Anmeldung: Loggen Sie sich in den geschützten Bereich ein (hierzu benötigt es eine einmalige Registrierung) und klicken Sie im geschützten Bereich auf „Anmeldung Anlässe“. Dort sind sämtliche Anlässe ersichtlich, zu welchen Sie sich elektronisch anmelden können (samt Anmeldemöglichkeit). Zudem sind bei den Anlässen (Registerkarte „Anlässe“) jeweils alle Anmeldeformulare ersichtlich, sobald Sie sich eingeloggt haben.
  • Auf dem postalischen Weg/per E-Mail: Sie erhalten auch immer eine schriftliche Einladung mit Anmeldeformular oder der Aufforderung, sich per E-Mail anzumelden.

Bei Fragen zu Anlässen dürfen Sie sich jederzeit beim Stubenmeister Marcel Held melden (stubenmeister@schuhmachern.ch).

Kann ich das Zunfthaus mieten?

Gesellschaftsangehörige der Schuhmachern können das Zunfthaus mieten. Für weitere Informationen loggen Sie sich in den geschützten Bereich ein oder melden Sie sich beim Stubenmeister (stubenmeister@schuhmachern.ch).

Ich möchte einen Beitrag für den Zunftbrief schreiben. Wie kann ich vorgehen?

Melden Sie sich mit Ihrer Idee bei der Zunftbriefredaktorin Vera Schäppi (zunftbrief@schuhmachern.ch). Sofern Sie bereits wissen, wie lange Ihr Beitrag wird und wie viele Fotos Sie beisteuern werden, teilen Sie dies auch gleich mit. Dies erlaubt eine bessere Planung des Zunftbriefes und der Beiträge.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Schicken Sie Fotos mit einer hohen Auflösung (Achtung: Beim Versand über WhatsApp verlieren Fotos an Qualität)
  • Bitte benennen Sie Ihre Fotos mit einem Titel.
  • Je nach Platzverhältnissen können nicht alle Ihre Fotos berücksichtigt werden.
  • Bitte schicken Sie Ihre Fotos separat und nicht integriert im Beitrag (Microsoft Word).

Ich habe Fragen zum Thema Sozialhilfe. An wen kann ich mich wenden?

Für Fragen zur Sozialhilfe können Sie sich bei der Almosnerin Annette Bühlmann (almosnerin@schuhmachern.ch) melden.

Grundsätzlich ist die Almosnerin für alle Gesellschaftsangehörigen da, die in irgendeiner Form aufgrund Ihrer Lebenssituation Hilfe oder Unterstützung benötigen. Sie sucht mit Ihnen zusammen eine Lösung oder beantwortet Ihre Fragen zu den persönlichen Finanzen, zur Arbeitslosigkeit, Gesundheits- und Suchtproblemen, Beziehungs-, Betreuungs- und Erziehungsthemen, Sozialversicherungen, Vorsorgeaufträge, aber auch ganz alltäglichen Bedürfnissen, wie Hilfe bei Behördengängen oder -korrespondenz.

 

  • Schicken Sie Fotos mit einer hohen Auflösung (Achtung: Beim Versand über WhatsApp verlieren Fotos an Qualität)
  • Bitte benennen Sie Ihre Fotos mit einem Titel.
  • Je nach Platzverhältnissen können nicht alle Ihre Fotos berücksichtigt werden.
  • Bitte schicken Sie Ihre Fotos separat und nicht integriert im Beitrag (Microsoft Word).


Fragen zur Einbürgerung

Wie werde ich Gesellschaftsangehörige:r?

Das Gesellschaftsrecht wird durch Abstammung, Adoption, Heirat oder Einbürgerung erworben. Im Folgenden wird auf die Einbürgerung eingegangen.

Voraussetzung um bei der Gesellschaft zu Schuhmachern aufgenommen zu werden ist die Einburgerung bei der Burgergemeinde Bern. Im Umkehrschluss müssen Sie, wenn Sie das Burgerrecht beantragen möchten, nicht zwingend auch das Gesuch um eine Aufnahme bei einer Gesellschaft oder Zunft beantragen.

Ihr Gesuch um Zusicherung des Burgerrechts können sie mit dem amtlichen Formular bei der Burgerkanzlei und (gegebenenfalls) bei der Gesellschaft/Zunft einreichen.

Für den Erwerb des Burgerrechts sind die Voraussetzungen folgende:

  • Enge Verbundenheit mit Bern und eine Übereinstimmung mit den Zielen der Burgergemeinde
  • Guter Leumund
  • Handlungsfähigkeit, wenn sie fehlt, bedarf es der Zustimmung der Inhaber der elterlichen Sorge oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Für den Erwerb des Burgerrechts und der Aufnahme bei den Schuhmachern ist je eine Einkaufssumme zu entrichten.

Bei Fragen zum Verfahren oder allgemein zur Aufnahme bei den Schuhmachern melden Sie sich unter info@schuhmachern.ch. Wir geben gerne Auskunft.

Was ist eine erleichterte Einburgerung?

Gesuchstellerinnen oder -steller, die mit einer Burgerin oder einem Burger verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, sowie für Kinder bis zum 25. Altersjahr, deren Mutter Burgerin oder deren Vater Burger ist, ist nur eine reduzierte Einkaufssumme geschuldet.

Was sind die Vorteile, die man als Burger:in hat?

Als Burger:in können Sie sich im Rahmen der Gesellschaft zu Schuhmachern bzw. der Burgergemeinde für die Stadt Bern einsetzen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich in verschiedenen Gebieten zu engagieren. Dabei lernen Sie andere Menschen kennen und erweitern ihr eigenes Netzwerk.

Da die Burgergemeinde als Aufgabe hat, für das Sozial- und Vormundschaftswesen ihrer Angehörigen aufzukommen, werden allfällige Sozialbeiträge von der Gesellschaft zu Schuhmachern entrichtet und zuständig für den Kinder- und Erwachsenenschutz ist die burgerliche KESB.

Als Burger:in bzw. Gesellschaftsangehörige der Schuhmachern kommen Sie in den Genuss von diversen (Zunft-)Anlässen.


Fragen zur Unterstützung von kulturellen Projekten

Unterstützt die Gesellschaft Kulturschaffende finanziell?

Ja, die Gesellschaft zu Schuhmachern kann kulturelle Institutionen alle 2 Jahre bei ihren Projekten unterstützen. Dazu können Sie unter Services > Kulturförderung ein Webformular einreichen, das den Vergabungsvorgang auslöst. Das Vorgsetztenbott entscheidet in der Regel innert 6 Wochen über den Antrag und teilt Ihnen den Entscheid mit.

Was sind die Voraussetzungen, damit mein Kulturprojekt unterstützt wird?

Die Gesellschaft zu Schuhmachern unterstützt Kultur-Projekte mit einem starken Bezug zur Stadt Bern. Das bedeutet z.B., dass der Veranstaltungsort in der Stadt Bern liegt. Zudem muss die letzte Förderung durch die Gesellschaft zu Schuhmachern mindestens 2 Jahre her sein.

Mit welcher Summe wird mein Kulturprojekt unterstützt?

Die Höhe der Vergabung ist u.a. abhängig vom Projektbudget. Üblicherweise und nach den zurzeit anwendbaren Richtlinien werden Beträge von 500, 1000 oder 1500 gesprochen.

Kontaktangaben

Postanschrift:

Zunfthaus (ist KEINE Postadresse)

Zunfthaus Schuhmachern
Amthausgasse 8
3011 Bern

Postadresse:

Gesellschaft zu Schuhmachern
c/o Andreas Jenzer, Stubenschreiber
Kappelenacker 20
3234 Vinelz BE

Postadresse des Stubenschreibers:

Andreas Jenzer
Kappelenacker 20
3234 Vinelz BE

Email-Kontakte

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