Aufgaben

Unsere Aufgaben

Sozialhilfe

Seit dem späten Mittelalter ist die Gesellschaft zu Schuhmachern für die Fürsorge und das Vormundschaftswesen ihrer Gesellschaftsangehörigen zuständig. Diese Verpflichtung nimmt die Gesellschaft bis heute wahr. Nicht die Stadt Bern oder eine andere Berner Gemeinde zahlt für den Lebensunterhalt der zünftigen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, sondern die Zunft. Für die Unterstützung ausserkantonal wohnhafter Zunftangehöriger ist die Gesellschaft nicht zuständig.

Die Gesellschaften und Zünfte der Stadt Bern gewähren die burgerliche Sozialhilfe streng nach den Bestimmungen des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Zünftige Sozialhilfeempfänger:innen sind damit weder besser noch schlechter gestellt als Klientinnen und Klienten der städtischen Sozialhilfe.

Die Gesellschaft zu Schuhmachern war bis 2021 unabhängig in der Finanzierung der Massnahmen im Rahmen der Sozialhilfe. Die persönliche Betreuung der berechtigten Personen oblag der Almosnerin.

Seit 2022 beteiligt sich der Kanton Bern zur Hälfte an den Kosten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die neuen gesetzlichen Grundlagen führten zu einer Trennung zwischen operativen und strategischen Kompetenzen: Während das Burgerliche Sozialzentrum die operativen Aufgaben wahrnimmt, hält die Gesellschaft zu Schuhmachern als Sozialbehörde die strategischen Kompetenzen inne und hat gegenüber dem Burgerlichen Sozialzentrum eine Aufsichtspflicht. Zuständig für diese strategische Aufgaben ist weiterhin die Almosnerin, die an das Vorgesetztenbott rapportiert.

Kindes- und Erwachsenenschutz

Die zweite bedeutende, soziale Aufgabe ist jene des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die seit dem 1. Januar 2013 durch das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz geregelt wird. Zuständig für Angehörigen der Gesellschaften und Zünfte ist die burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), der auch die notwendigen Entscheidkompetenzen obliegen. Finanziert werden die von der KESB verfügten Massnahmen durch die Gesellschaften und Zünfte.

Freiwillige Aufgaben

Die Gesellschaft zu Schuhmachern erbringt zahlreiche weitere, freiwillige Aufgaben für die Gesellschaft wie z.B. die finanzielle Unterstützung von kulturellen Projekten (Kulturförderung). Um in den Genuss einer Vergabung der Schuhmachern zu gelangen, ist der Nachweis eines Bernbezugs des Projekts zwingend erforderlich. Vergabungen werden nur auf Gesuch hin und nach Vorlage eines plausiblen Budgets getätigt. Das Vorgesetztenbott entscheidet abschliessend über die Anträge.