Wappenregister

Das Wappenregister

Grundsätzliches zum Wappenregister

Das Wappenwesen hat zwar historische Wurzeln, ist aber auch heute noch aktuell. Das Wappen steht, ähnlich wie ein Logo bei einer Firma, als Familienerkennung im Sinne einer modernen «corporate identity».

Die Burgergemeinde Bern führt ein Wappenregister mit allen Wappen burgerlicher Familien und Personen, die von der Burgerkommission nach dem 1. Januar 2001 genehmigt worden sind. Frühere Wappen finden sich im Stammregister.

Trageberechtigung und Wappenanmeldung

Grundsätzlich hat jede Frau und jeder Mann das Recht, ein Wappen zu führen. Ein Wappen gehört allen Familienmitgliedern gleichen Namens und gleicher Abstammung. Andere Personen mit dem gleichen Namen, die aber mit der wappenführenden Familie nicht verwandt sind, haben kein Anrecht auf dasselbe Wappen.

Ein Familienwappen im Wappenregister der Burgergemeinde Bern eintragen lassen können:

• alle Nachkommen von Burgern, deren angestammtes Wappen weder im Stammregister noch im Wappenregister eingetragen ist;

• alle mündigen Burgerinnen und Burger, die das Burgerrecht neu erworben oder durch gesetzliche Vorschriften erhalten haben.

Damit ein Wappen in das Wappenregister der Burgergemeinde Bern aufgenommen werden kann, muss es den Regeln der Heraldik hinsichtlich Schildteilung, Farben- und Grössenregeln entsprechen.

Mehr Infos zum Prozess der Eintragung finden Sie in der Verordnung über die Eintragungen im Wappenregister der Burgergemeinde Bern, Merkblatt Wappenregister oder Webseite der Burgergemeinde.

Wappendokumentation

Hier geht’s zur Wappendokumentation der Burgergemeinde Bern mit 2500 Einträgen.

Die Wappen der Gesellschaft zu Schuhmachern finden Sie im Wappenbuch der Schuhmachern (Edgar Hans Brunner: Wappenbuch der Stubengenossen einer ehrenden Gesellschaft zu Schuhmachern, Bern 1991)