Der Testmann führt den Vorsitz im Grossen Bott und im Vorgesetztenbott und handhabt die Sitzungspolizei; er leitet und beaufsichtigt den Gang der Geschäfte und wacht über die Interessen der Gesellschaft, die Befolgung der Vorschriften und die Ausführungen der Beschlüsse.
Er zeichnet zusammen mit dem Stubenschreiber, bei dessen Verhinderung mit dem Seckelmeister oder dem Almosner oder einem anderen Mitglied des Vorgesetztenbotts rechtsverbindlich für das Vorgesetztenbott und die Gesellschaft (Art. 37 Satzung).