Überblick
Vorgesetztenbott
Grosses Bott
Satzungen
Überblick
Auf einen Blick
Die Gesellschaft zu Schuhmachern ist eine der 13 Gesellschaften und Zünfte der Stadt Bern und eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, eine Gemeinde, genauer gesagt eine Personengemeinde (eine Personengemeinde definiert sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet sondern ist eine überörtliche Organisation aus Gesellschaftsangehörigen). Zweimal jährlich, im Frühling und im Herbst, findet das Grosse Bott statt, welches der ordentlichen Gemeindeversammlung entspricht und entsprechende Beschlüsse genehmigt und Wahlen durchführt. Die Gesellschaft untersteht dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR).
Das Vorgesetztenbott entspricht dem Gemeinderat und trifft sich zu rund 10 Sitzungen im Jahr, um die laufenden Geschäfte zu besprechen. Das Vorgesetztenbott setzt sich zusammen aus dem Obmann (Gemeinderatspräsident), Vizeobmann, Seckelmeister (Verwaltung des Gesellschaftsvermögens), Almosnerin (Sozialhilfe), Stubenmeister (Anlässe) und Beisitzerinnen und Beisitzer.
Vorgesetztenbott
Die Vorgesetzten und ihre Funktionen
Das Vorgesetztenbot
Das Vorgesetztenbott (VGB) entspricht dem Gemeinderat. Es ist vorberatende und vollziehende Behörde des Grossen Botts sowie die ordentliche Verwaltungsbehörde der Gesellschaft zu Schuhmachern und leitet diese. Das VGB trifft sich zu rund 10 Sitzungen pro Jahr und behandelt alle Geschäfte, die gemäss den Satzungen in seine Zuständigkeit fallen. Dies sind u.a.:
- Kindes- und Erwachsenenschutz
- Sozialhilfe
- Vermögensverwaltung
Das VGB der Gesellschaft zu Schuhmachern Bern setzt sich aus neun Personen zusammen. Geleitet wird es vom Obmann. Weitere Mitglieder sind der Vizeobmann, der Stubenmeister, der Seckelmeister, die Almosnerin sowie bis zu vier Beisitzerinnen und Beisitzer. Der Stubenschreiber hat im Gremium eine beratende Stimme. Das VGB trifft sich im Durchschnitt einmal pro Monat zu einer Sitzung in der Vorgesetztenstube, formuliert Anträge an das Grosse Bott, bearbeitet Geschäfte innerhalb seiner Kompetenz und entscheidet über Vergabungen und Stipendien.
Nicola Remund, Obmann
Der Obmann führt den Vorsitz im Grossen Bott & im Vorgesetztenbott. Er leitet die Sitzungen und führt den Geschäftsgang.
Beatrice Held, Vizeobfrau
Die Vizeobfrau vertritt den Obmann bei Abwesenheit. Zudem ist Beatrice Held zuständig für die Gesellschaftsbibliothek und für Gratulationen an die Jubilar:innen.
Konrad Meyer, Seckelmeister
Der Seckelmeister ist der verantwortliche Verwalter des gesamten Gesellschaftsvermögens, inbegriffen alle Spezialfonds. Er gehört von Amtes wegen der Geldanlagekommission an. Er führt die Buchhaltung und besorgt die Anlage des Gesellschaftsvermögens. Er verwaltet die Liegenschaften.
Andreas Jenzer, Stubenschreiber
Der Stubenschreiber ist der Sekretär des Grossen Bottes, des Vorgesetztenbottes und allfälliger nicht ständiger Kommissionen. Im Vorgesetztenbott hat er beratende Stimme.
Annette Bühlmann Steiner, Almosnerin
Die Almosnerin besorgt die Sozialhilfe nach den gesetzlichen Vorschriften und Weisungen des Vorgesetztenbotts.
Marcel Held, Stubenmeister
Der Stubenmeister ist für die Organisation der Anlässe, die Verwahrung der Vorräte sowie die Wartung der Gesellschaftsräume verantwortlich.
Jürgen Brönnimann
Beisitzer/innen sind stimmberechtigte Mitglieder des Vorgesetztenbotts ohne festes Portfolio.
Carole Hirschi, Beisitzerin
Beisitzer/innen sind stimmberechtigte Mitglieder des Vorgesetztenbotts ohne festes Portfolio. Carole Hirschi ist zuständig für die Aufnahmen in die Gesellschaft.
Vera Schäppi, Beisitzerin
Beisitzer/innen sind stimmberechtigte Mitglieder des Vorgesetztenbotts ohne festes Portfolio. Vera Schäppi ist zuständig für die Website.
Sophie Stuker, Beisitzerin
Beisitzer/innen sind stimmberechtigte Mitglieder des Vorgesetztenbotts ohne festes Portfolio. Sophie Stuker ist zuständig für die kulturellen Vergabungen.
Grosses Bott
Beschrieb & Aufgaben
Das Grosse Bott ist das Äquivalent zur Gemeindeversammlung. Sie findet zweimal jährlich in der Regel auf der Zunftstube statt und eingeladen werden alle Stubengenossinen und Stubengenossen. Stubengenosse ist, wer das Gelübde abgelegt hat und somit stimmberechtigtes Mitglied der Gesellschaft wurde.
Das Vorgesetztenbott bereitet die Traktanden für das Grosse Bott vor und lädt fristgerecht alle Stubengenossinnen und Stubengenossen ein. Zusätzlich wird die Sitzung im Anzeiger mindestens 30 Tage vorher publiziert und ist eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Gemeindegesetzes. Der Stubenschreiber protokolliert die Veranstaltung.
Der Obmann führt durch das Grosse Bott, an welchem über die laufenden Geschäfte informiert wird, Abstimmungen zu Traktanden (z.B. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung, Genehmigung der Jahresrechnung und -budget, Kredite für Bauprojekte, etc.) durchgeführt werden und die Wahlen für das Vorgesetztenbott stattfinden.
Satzungen
Überblick Satzungen
Die Satzungen der Gesellschaft zu Schuhmachern stellt die Verfassung (Grundordnung) dar, nach denen die Gesellschaft operiert. Sie ist formbedürftig und kann durch den Beschluss des Grossen Botts geändert werden, wenn das Amt für Gemeinden und Raumordnung die entsprechenden Änderungen geprüft und bewilligt hat. Im Weiteren definiert die Satzung die Organisation und Funktionsweise der Gesellschaft und regelt die Beamtungen der entsprechenden Posten. Beamtete Funktionen in der Gesellschaft haben der Stubenschreiber, der Almosner, der Seckelmeister und Stubenmeister. Das Reglement zu den Satzungen führt die Einzelheiten aus.